Aktenzeichen: 25 IN 152/24
Das Amtsgericht Tübingen hat am 17. Januar 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Joker Care GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen mit Sitz in der Ernst-Rheinwald-Straße 14, 75365 Calw, ist unter der Registernummer HRA 738893 beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen und wurde von den Geschäftsführern Faryaneh Bidarian und Moise Dume vertreten.
Gründe für die Abweisung des Insolvenzantrags
Das Gericht stellte fest, dass die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ohne eine Insolvenzmasse, aus der Verfahrenskosten und mögliche Gläubigerforderungen beglichen werden könnten, ist eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht möglich.
Infolge dieser Entscheidung wurden auch die bereits am 24. Juni 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Damit entfallen alle zuvor getroffenen vorläufigen Regelungen zur Sicherung der Insolvenzmasse.
Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner
- Keine Insolvenzabwicklung: Da das Verfahren nicht eröffnet wird, gibt es keinen Insolvenzverwalter, der eine geordnete Verwertung des Unternehmensvermögens durchführt.
- Erschwerte Forderungsdurchsetzung: Gläubiger müssen eigenständig versuchen, offene Forderungen geltend zu machen. Ohne verwertbares Vermögen sind die Erfolgsaussichten jedoch gering.
- Mögliche Löschung des Unternehmens: In vielen Fällen führt die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse dazu, dass das Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich tätig sein kann und letztlich aus dem Handelsregister gelöscht wird.
Rechtsmittel und weitere Schritte
Die Schuldnerin sowie betroffene Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Tübingen einzulegen.
Die vollständigen Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Tübingen eingesehen werden.