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Hartmann Oil & Food GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Heilbronn ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 40 IN 202/25

Das Amtsgericht Heilbronn hat am 3. März 2025 um 08:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hartmann Oil & Food GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Haalstraße 3, 74523 Schwäbisch Hall, ist unter der Handelsregisternummer HRB 782039 beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen und wird durch Geschäftsführer André Hartmann vertreten. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch die Kanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Stuttgart.

Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Marcus Egner aus Heilbronn bestellt. Seine Aufgaben umfassen die Sicherung des Unternehmensvermögens und die Prüfung der finanziellen Lage. Wesentliche Maßnahmen des Beschlusses sind:

  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Hartmann Oil & Food GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies betrifft auch die Einziehung offener Forderungen.
  • Zahlungsverbote für Drittschuldner: Geschäftspartner und Kunden müssen Zahlungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  • Kontrolle der Bankkonten: Die Verfügungsgewalt über sämtliche Bankguthaben und Außenstände geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen.
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden vorerst ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
  • Einsicht in Unternehmensunterlagen: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Buchhaltungsunterlagen einzusehen und Nachforschungen anzustellen.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Die Schuldnerin oder betroffene Gläubiger können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen. Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heilbronn eingereicht werden.

Diese Anordnung ist ein entscheidender Schritt im Insolvenzverfahren der Hartmann Oil & Food GmbH. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ob eine Liquidation bevorsteht. Gläubiger sollten sich frühzeitig informieren, um ihre Interessen zu wahren.

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