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Erlebnistage gGmbH: Erweiterte Befugnisse in der vorläufigen Eigenverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 33 IN 60/24

Die erlebnistage gGmbH, mit Sitz in der Schützenplatzweg 7, 38700 Braunlage, steht weiterhin unter vorläufiger Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Goslar hat am 1. März 2025 eine wichtige Ergänzung zum bisherigen Insolvenzverfahren beschlossen: Die Antragstellerin wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.

Das Unternehmen, eingetragen unter HRB 210786 beim Amtsgericht Braunschweig und vertreten durch Geschäftsführer Holger Seidel, hatte sich bereits seit dem 19. Dezember 2024 unter vorläufiger Eigenverwaltung befunden.

Bedeutung der Entscheidung

Die Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten bedeutet, dass die erlebnistage gGmbH weiterhin wirtschaftlich handlungsfähig bleibt, während das Insolvenzverfahren läuft. Damit kann das Unternehmen notwendige Verträge abschließen und laufende Kosten decken, ohne dass Gläubiger Einbußen fürchten müssen. Masseverbindlichkeiten haben im Insolvenzverfahren Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten und werden in der Regel vorrangig beglichen.

Ausblick auf das Verfahren

Die vorläufige Eigenverwaltung ermöglicht es dem Unternehmen, unter gerichtlicher Aufsicht seine Sanierung selbst zu steuern. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine nachhaltige Restrukturierung möglich ist oder ob die Insolvenz in ein reguläres Verfahren übergeht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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