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DAB Energiesystem GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Bremen ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 505 IN 3/25

Das Amtsgericht Bremen hat am 3. März 2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DAB Energiesystem GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Europaallee 24, 28309 Bremen, ist unter der Registernummer HRB 38098 HB beim Amtsgericht Bremen eingetragen und wird durch Geschäftsführer Dennis Adler vertreten.

Einschränkungen und Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katharina Hansen aus Bremen bestellt. Die wichtigsten Maßnahmen des Beschlusses umfassen:

  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die DAB Energiesystem GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen.
  • Zahlungsverbote für Drittschuldner: Kunden oder Geschäftspartner, die noch offene Zahlungen an die Schuldnerin haben, dürfen diese nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten.
  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat das Unternehmensvermögen zu sichern und zu bewerten, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Die DAB Energiesystem GmbH kann gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bremen einlegen. Auch Gläubiger haben unter bestimmten Umständen das Recht, Beschwerde einzulegen.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft der DAB Energiesystem GmbH sein.

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