Aktenzeichen: 3 IN 57/25
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat am 3. März 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der APUS Zero Emission GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Lilienthalstraße 2, 15344 Strausberg ist auf emissionsfreie Technologien spezialisiert.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga aus Berlin bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine erste Prüfung der wirtschaftlichen Lage vorzunehmen. Die wesentlichen Maßnahmen des Beschlusses umfassen:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die APUS Zero Emission GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies gilt auch für Vermögenswerte oder Rechte außerhalb Deutschlands.
- Zahlungsverbote für Drittschuldner: Geschäftspartner und Kunden dürfen offene Zahlungen nicht mehr direkt an die Schuldnerin leisten, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
- Kontrolle über Bankguthaben und Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Ausblick auf das Insolvenzverfahren
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung der Unternehmenswerte und soll verhindern, dass sich die finanzielle Lage der APUS Zero Emission GmbH weiter verschlechtert. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung eingeleitet werden muss.
Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Die vollständigen Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt (Oder) eingesehen werden.