Aktenzeichen: 3 IN 57/25
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat am 3. März 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der APUS Zero Emission GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Lilienthalstraße 2, 15344 Strausberg entwickelt emissionsfreie Technologien und steht nun unter finanzieller Kontrolle durch das Gericht.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga mit Kanzlei in Berlin bestellt. Er übernimmt die Aufsicht über das Vermögen der Schuldnerin, um eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern.
Die wichtigsten Maßnahmen des Beschlusses umfassen:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die APUS Zero Emission GmbH darf über ihr Vermögen – einschließlich ihrer im Ausland befindlichen Vermögenswerte und Rechte – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Zahlungsverbote für Drittschuldner: Geschäftspartner und Kunden dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten. Stattdessen ist der Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Der vorläufige Insolvenzverwalter sorgt dafür, dass eingehende Gelder ausschließlich im Sinne der Gläubiger verwendet werden.
Ausblick auf das Insolvenzverfahren
Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens ermöglichen. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen liquidiert werden muss.
Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Die vollständigen Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt (Oder) eingesehen werden.