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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Rapid Gebäudeservice und Transport GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 563/24

Das Amtsgericht Baden-Baden hat am 03. Dezember 2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Rapid Gebäudeservice und Transport GmbH angeordnet.

Details zur Insolvenzverwaltung

  • Schuldnerin:
    Rapid Gebäudeservice und Transport GmbH
    Molière-Weg 3, 76532 Baden-Baden
    Vertreten durch: Geschäftsführer Mouloud Gasmi

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Rechtsanwalt André Berbuer
    Kanzlei-Adresse: Franz-Zoller-Weg 5, 76547 Sinzheim
    Kontakt:

Bedeutung des Beschlusses

  1. Verfügungsbeschränkung:
    Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  2. Zahlungsanweisungen für Schuldner der Rapid Gebäudeservice und Transport GmbH:
    Alle Schuldner der Antragstellerin werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

  3. Sicherung der Insolvenzmasse:

    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
    • Er darf Sonderkonten für die Insolvenzmasse einrichten und Masseverbindlichkeiten begründen.
    • Die Geschäftsräume dürfen durch den Insolvenzverwalter betreten und geprüft werden.

Weiteres Vorgehen

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter wird das Vermögen der Schuldnerin sichern und prüfen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
  • Betroffene Gläubiger sollten ihre Forderungen vorbereiten und sich über das Verfahren informieren.
  • Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt nach der Prüfung durch den Insolvenzverwalter.

Amtsgericht Baden-Baden – Insolvenzgericht – 03.12.2024

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