Aktenzeichen: 11 IN 563/24
Das Amtsgericht Baden-Baden hat am 03. Dezember 2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Rapid Gebäudeservice und Transport GmbH angeordnet.
Details zur Insolvenzverwaltung
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Schuldnerin:
Rapid Gebäudeservice und Transport GmbH
Molière-Weg 3, 76532 Baden-Baden
Vertreten durch: Geschäftsführer Mouloud Gasmi -
Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt André Berbuer
Kanzlei-Adresse: Franz-Zoller-Weg 5, 76547 Sinzheim
Kontakt:- Telefon: 0761 216345 10
- Telefax: 0761 216345 99
- E-Mail: zentrale@bsk-partner.de
Bedeutung des Beschlusses
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Verfügungsbeschränkung:
Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Zahlungsanweisungen für Schuldner der Rapid Gebäudeservice und Transport GmbH:
Alle Schuldner der Antragstellerin werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). -
Sicherung der Insolvenzmasse:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
- Er darf Sonderkonten für die Insolvenzmasse einrichten und Masseverbindlichkeiten begründen.
- Die Geschäftsräume dürfen durch den Insolvenzverwalter betreten und geprüft werden.
Weiteres Vorgehen
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird das Vermögen der Schuldnerin sichern und prüfen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
- Betroffene Gläubiger sollten ihre Forderungen vorbereiten und sich über das Verfahren informieren.
- Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt nach der Prüfung durch den Insolvenzverwalter.
Amtsgericht Baden-Baden – Insolvenzgericht – 03.12.2024