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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die PROTO-TECHNIK Gesellschaft für Gestaltung technischer Produkte mbH
Vorläufige Insolvenzverwaltung für die QAC GmbH

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die PROTO-TECHNIK Gesellschaft für Gestaltung technischer Produkte mbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1513 IN 375/25

Das Amtsgericht München hat am 28. Februar 2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der PROTO-TECHNIK Gesellschaft für Gestaltung technischer Produkte mbH angeordnet.

Details zur Insolvenzverwaltung

  • Schuldnerin:
    PROTO-TECHNIK Gesellschaft für Gestaltung technischer Produkte mbH
    Kreuzackerstraße 6, 85232 Bergkirchen
    Vertreten durch: Geschäftsführer Matthias Sliwanski

  • Registergericht: Amtsgericht München
    Handelsregister-Nummer: HRB 69189

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky
    Adresse: Prinzregentenstraße 78, 81675 München
    Kontakt:

Bedeutung des Beschlusses

  • Verfügungsbeschränkung:
    Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Einziehung von Außenständen:
    Forderungen dürfen nur noch unter Zustimmung des Insolvenzverwalters eingezogen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Beschwerdefrist:
Die sofortige Beschwerde kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Zuständiges Gericht:
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Einreichung der Beschwerde:

  • Schriftlich oder
  • Zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
  • Auch elektronische Einreichung möglich, aber keine einfache E-Mail

Weiteres Vorgehen

Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird nach Prüfung durch den Insolvenzverwalter getroffen. Gläubiger sollten ihre Forderungen vorbereiten und sich über das Insolvenzverfahren auf dem Laufenden halten.

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