Aktenzeichen: 1513 IN 375/25
Das Amtsgericht München hat am 28. Februar 2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der PROTO-TECHNIK Gesellschaft für Gestaltung technischer Produkte mbH angeordnet.
Details zur Insolvenzverwaltung
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Schuldnerin:
PROTO-TECHNIK Gesellschaft für Gestaltung technischer Produkte mbH
Kreuzackerstraße 6, 85232 Bergkirchen
Vertreten durch: Geschäftsführer Matthias Sliwanski -
Registergericht: Amtsgericht München
Handelsregister-Nummer: HRB 69189 -
Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky
Adresse: Prinzregentenstraße 78, 81675 München
Kontakt:- Telefon: +49 (89) 28 788 10
- Telefax: +49 (89) 28 788 129
- E-Mail: alexander.zarzitzky@anchor.eu
Bedeutung des Beschlusses
- Verfügungsbeschränkung:
Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Einziehung von Außenständen:
Forderungen dürfen nur noch unter Zustimmung des Insolvenzverwalters eingezogen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Beschwerdefrist:
Die sofortige Beschwerde kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Zuständiges Gericht:
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Einreichung der Beschwerde:
- Schriftlich oder
- Zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
- Auch elektronische Einreichung möglich, aber keine einfache E-Mail
Weiteres Vorgehen
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird nach Prüfung durch den Insolvenzverwalter getroffen. Gläubiger sollten ihre Forderungen vorbereiten und sich über das Insolvenzverfahren auf dem Laufenden halten.