Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. Februar 2025 vorläufige Maßnahmen gegen die Relexa Hotel GmbH mit Sitz in Berlin angeordnet. Hintergrund ist der Antrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.
Einschränkungen und Maßnahmen zum Schutz des Vermögens
Um nachteilige Veränderungen der finanziellen Lage des Unternehmens zu verhindern, untersagte das Gericht alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – ausgenommen sind unbewegliche Vermögensgegenstände. Gleichzeitig wurde die renommierte Insolvenzrechtlerin Dr. jur. Susanne Berner zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Ab sofort darf die Relexa Hotel GmbH nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen. Insbesondere ist es dem Unternehmen untersagt, Außenstände selbst einzuziehen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist hingegen befugt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens zu verwalten und ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten. Zudem wurden sämtliche Schuldner der Relexa Hotel GmbH angewiesen, Zahlungen nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten.
Umfangreiche Prüfungen und Sicherungsmaßnahmen
Dr. Berner erhält weitreichende Befugnisse, um die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens zu durchleuchten. Sie darf die Geschäftsräume und Nebenräume des Hotels betreten, Einblick in alle Geschäftsunterlagen nehmen und bei Banken, Behörden sowie anderen relevanten Stellen Auskünfte einholen. Auch das Grundbuch kann eingesehen werden, sofern dort Eintragungen zur Schuldnerin bestehen.
Was bedeutet das für das Unternehmen und die Gläubiger?
Mit der Anordnung dieser Maßnahmen sichert das Insolvenzgericht die künftige Insolvenzmasse und bereitet die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor. Gläubiger und Geschäftspartner müssen sich darauf einstellen, dass finanzielle Transaktionen nur noch über die Insolvenzverwalterin laufen.
Ob die Relexa Hotel GmbH eine Sanierung anstrebt oder es zu einer geordneten Abwicklung des Unternehmens kommt, bleibt abzuwarten. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung. Rechtsbehelfe können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden, wobei spezifische Anforderungen für die digitale Übermittlung gelten.
— Amtsgericht Charlottenburg, 27. Februar 2025
Aktenzeichen 3608 IN 1409/25