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KS Control GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Regensburg ordnet finanzielle Kontrolle an
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KS Control GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Regensburg ordnet finanzielle Kontrolle an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 104/25

Das Amtsgericht Regensburg hat am 28. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der KS Control GmbH, ansässig in Mintraching, angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Martin Ruhland, steht nun unter gerichtlicher Aufsicht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Burkert aus Bad Kötzting bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Fortführung oder eine geordnete Abwicklung des Betriebs möglich ist.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Um eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern, hat das Gericht folgende Anordnungen getroffen:

  • Finanzielle und geschäftliche Verfügungen der KS Control GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Die Einziehung offener Forderungen fällt unter die Verwaltung des Insolvenzverwalters.
  • Schuldner des Unternehmens (Drittschuldner) dürfen ausstehende Zahlungen nicht mehr direkt an die Schuldnerin leisten, sondern müssen diese an den Insolvenzverwalter entrichten.
  • Bankguthaben und sonstige finanzielle Mittel unterliegen der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Unklare Zukunft für KS Control GmbH

Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen eine Sanierungschance hat oder ob es zu einer vollständigen Liquidation kommt. In der Branche für Steuerungstechnik und Automatisierungstechnik, in der die KS Control GmbH tätig ist, können wirtschaftliche Schwierigkeiten durch gestiegene Materialkosten und einen herausfordernden Markt verstärkt werden.

Gläubiger und Geschäftspartner sind angehalten, ihre Forderungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Insolvenzauflagen geltend zu machen. Zudem besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Das Insolvenzgericht Regensburg wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.

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