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Erweiterte Befugnisse für vorläufigen Insolvenzverwalter – TEON GmbH weiterhin unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 274 IN 33/25 a

Die wirtschaftliche Schieflage der TEON GmbH mit Sitz in der Hartriegelweg 10, 38112 Braunschweig, nimmt eine neue Wendung. Bereits am 7. Februar 2025 hatte das Amtsgericht Braunschweig eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmen angeordnet. Nun, mit Beschluss vom 28. Februar 2025, hat der vorläufige Insolvenzverwalter zusätzliche Einzelermächtigungen erhalten, die ihm erlauben, bestimmte Handlungen im Sinne der Insolvenzmasse eigenständig vorzunehmen.

Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 203841 geführt wird, wird von den Geschäftsführern Dr. Andreas Brosinger aus Didderse und Stephan Marx aus Burgdorf vertreten. Die neue gerichtliche Anordnung erweitert die Handlungsspielräume des vorläufigen Insolvenzverwalters und deutet auf die Notwendigkeit hin, kurzfristige Entscheidungen zum Erhalt oder zur Verwertung der Insolvenzmasse treffen zu können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Wie sich das Verfahren weiterentwickelt und ob eine Rettung des Unternehmens möglich ist, bleibt abzuwarten.

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