Aktenzeichen: 1542 IN 677/25
Das Amtsgericht München hat am 28. Februar 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Aeroaccess GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Unterföhring, vertreten durch Geschäftsführer Rolf Dieter Seipt, steht damit unter gerichtlicher Aufsicht.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Manuela Pietzsch aus München bestellt. Sie hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung möglich ist.
Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts treten umfassende Maßnahmen in Kraft, um eine Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern:
- Alle geschäftlichen und finanziellen Verfügungen der Aeroaccess GmbH sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
- Die Einziehung von Außenständen ist dem Unternehmen untersagt und fällt unter die Kontrolle der Insolvenzverwalterin.
- Bankguthaben und offene Forderungen werden verwaltet, eingehende Gelder dürfen nur noch von der Insolvenzverwalterin entgegengenommen werden.
- Drittschuldner (Geschäftspartner mit offenen Zahlungen) dürfen keine direkten Zahlungen mehr an das Unternehmen leisten, sondern müssen diese an die Insolvenzverwalterin richten.
Ungewisse Zukunft für Aeroaccess GmbH
Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine vollständige Abwicklung bevorsteht. In der IT- und Telekommunikationsbranche, in der die Aeroaccess GmbH tätig ist, kann eine Insolvenz erhebliche Auswirkungen auf bestehende Projekte und Kundenverträge haben.
Geschäftspartner und Gläubiger sollten sich auf mögliche Verzögerungen bei Zahlungen einstellen. Zudem besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.
Das Insolvenzgericht München wird im weiteren Verfahren über die endgültige Zukunft der Aeroaccess GmbH entscheiden.