Der Frühling bringt nicht nur längere Tage, sondern auch einige wichtige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Von neuen Zugverbindungen über Rentenanpassungen bis hin zu neuen Regeln für Solaranlagen – hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen im März.
Rentenüberweisungen fallen niedriger aus
Wer bereits Rente bezieht, könnte im März weniger Geld auf dem Konto haben. Der Grund: Viele Krankenkassen haben zum Jahresbeginn ihren Zusatzbeitrag erhöht, doch für Rentnerinnen und Rentner wird diese Anpassung erst jetzt wirksam. Im Schnitt steigt der Zusatzbeitrag um einen Prozentpunkt auf 2,91 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.
Zwar übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte der zusätzlichen Belastung, doch dennoch sollten Rentenbezieher ihr Konto prüfen. Die Rententräger sind nicht verpflichtet, ihre Versicherten aktiv über die Änderung zu informieren.
Wann kommt die Rentenerhöhung ab Juli?
Traditionell wird gegen Ende März bekannt gegeben, ob und in welchem Umfang die gesetzlichen Renten zum 1. Juli steigen. Die politische Unsicherheit durch die Regierungsbildung könnte dabei für Verzögerungen sorgen. Wer jedoch am 1. Januar 1959 geboren wurde, hat im März Grund zur Freude: Diese Personen können ab 1. März 2025 erstmals ihre Regelaltersrente mit 66 Jahren und 2 Monaten beziehen.
Neue ICE-Verbindung zwischen München und Rostock
Ab dem 8. März fährt täglich eine neue Direktverbindung mit dem ICE 690 von München nach Rostock. Der Zug startet gegen 8 Uhr morgens und erreicht sein Ziel an der Ostsee um 18:30 Uhr.
Die Route führt über wichtige Städte wie Stuttgart, Mannheim, Erfurt, Leipzig und Berlin. Besonders für Familien, ältere Menschen und Reisende mit großem Gepäck ist die Direktverbindung eine willkommene Ergänzung – schließlich entfällt das lästige Umsteigen. Ein Tipp für Online-Buchungen: „Nur Direktverbindungen“ anklicken, sonst wird der Zug aufgrund schnellerer Umsteigeverbindungen oft nicht angezeigt.
Solaranlagen: Smart Meter jetzt Pflicht
Das neue Solarspitzengesetz bringt ab März 2025 bedeutende Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Besonders wichtig:
- Keine Einspeisevergütung mehr bei negativen Strompreisen an der Börse.
- Solaranlagen mit mehr als 7 Kilowatt-Peak (kWp) brauchen ein Smart Meter – eine digitale Steuerbox zur Netzregulierung.
- Netzbetreiber stellen das Smart Meter bereit, aber die Kosten trägt der Anlagenbetreiber.
- Ohne Smart Meter wird die Einspeiseleistung auf 60 Prozent gedrosselt.
Wer sich mit einer neuen Solaranlage beschäftigt, sollte also sicherstellen, dass die neuen Vorschriften eingehalten werden – sonst gibt es weniger Ertrag aus dem erzeugten Strom.
Weitere Änderungen im März 2025
- Vogelschutz-Saison beginnt: Ab dem 1. März gilt bis 30. September ein Fäll- und Schnittverbot für Hecken und Bäume, da viele Vögel ihre Nester bauen.
- Verhandlungen im öffentlichen Dienst: Die dritte Tarifrunde findet vom 14. bis 16. März statt. Streiks sind davor und danach möglich.
- Neue Flugverbindung: Ab dem 30. März fliegt EasyJet zweimal täglich von München nach Rom Fiumicino – eine neue günstige Option für Reisende.
- Streaming wird teurer: Das Sport-Streaming-Angebot Dyn von Axel Springer erhöht die Preise. Ab dem 18. März kostet das Jahresabo 14,50 Euro (plus 2 Euro), das monatlich kündbare Abo wird sogar 5 Euro teurer.
Ob auf der Schiene, am Himmel oder auf dem Konto – der März bringt einige Veränderungen mit sich. Besonders Rentnerinnen und Rentner sollten sich über mögliche Einbußen informieren, während Zugreisende von neuen Direktverbindungen profitieren können. Auch Solaranlagen-Besitzer sollten die neuen Regelungen im Blick behalten, um keine Einspeiseverluste zu riskieren.