Aktenzeichen: 67h IN 58/25
Das Amtsgericht Hamburg hat am 28. Februar 2025 um 11:09 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der VEG 2. Energieversorgungs GmbH angeordnet. Das Unternehmen, das sich auf die Entwicklung von Projekten im Bereich der Energieversorgung und Energietechnik spezialisiert hat, sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin aus Hamburg bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern und zu prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken und möglicherweise eine Sanierung einzuleiten.
Gericht verhängt umfassende Einschränkungen
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts treten sofortige Maßnahmen in Kraft, um eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern:
- Verfügungen über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.
- Schuldner der VEG 2. Energieversorgungs GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern müssen diese an den Insolvenzverwalter richten.
- Bankguthaben und offene Forderungen werden unter die Kontrolle des Insolvenzverwalters gestellt. Er ist nun befugt, eingehende Gelder einzuziehen und zu verwalten.
- Zwangsvollstreckungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Zukunft der VEG 2. Energieversorgungs GmbH ungewiss
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob die endgültige Liquidation droht. In einer Branche, die durch steigende Energiepreise, gesetzliche Regularien und technologische Innovationen unter Druck steht, könnte eine Insolvenz weitreichende Folgen haben – sowohl für Investoren als auch für bestehende Projekte.
Ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder die Insolvenz das Ende bedeutet, wird sich im weiteren Verfahren klären.