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Umbrella Beteiligungen und Immobilien GmbH beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Wittlich hat am 26. Februar 2025 ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Umbrella Beteiligungen und Immobilien GmbH mit Sitz in der Louise-Weiss-Straße 6, 54343 Föhren, eingeleitet. Das Unternehmen, das unter der Handelsregisternummer HRB 45326 beim Amtsgericht Wittlich eingetragen ist, wird durch seinen Geschäftsführer Johannes Michael Friedrich aus Trier vertreten.

Eigenverwaltung unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters

Das Gericht hat entschieden, dass das Verfahren gemäß § 270a InsO in Eigenverwaltung durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass die Schuldnerin, also die Umbrella Beteiligungen und Immobilien GmbH, weiterhin ihr eigenes Vermögen verwalten und darüber verfügen darf. Allerdings geschieht dies unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters, um eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten.

Als vorläufiger Sachwalter wurde der Rechtsanwalt und Justizrat Günter Staab mit Kanzleisitz in Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0681/30904-27 erreichbar. Seine Aufgabe ist es, das Unternehmen in der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung zu überwachen und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Bedeutung der Eigenverwaltung für das Unternehmen

Das Verfahren der Eigenverwaltung wird häufig gewählt, wenn ein Unternehmen eine Sanierung oder Restrukturierung anstrebt, anstatt vollständig liquidiert zu werden. Der Geschäftsführer Johannes Michael Friedrich bleibt handlungsfähig und kann weiterhin über das Unternehmensvermögen verfügen, jedoch nur unter gerichtlicher Kontrolle durch den Sachwalter. Dieser überwacht insbesondere:

  • Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens,
  • Die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften,
  • Die Interessen der Gläubiger,
  • Die Zahlungsströme und die ordnungsgemäße Verwaltung der Insolvenzmasse.

Einsichtnahme in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wittlich eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern die internationale Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 gerügt wird. Diese Beschwerde kann sowohl von der Antragstellerin (Umbrella Beteiligungen und Immobilien GmbH) als auch von jedem Gläubiger eingereicht werden.

Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (safe-sp1-1442821396911-015916959) eingereicht werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Falls eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss zudem vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und eine klare Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung zur Einlegung der Beschwerde enthalten. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Datenschutz und weitere Informationen

Hinweise zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der DSGVO sind auf der Website des Amtsgerichts Wittlich (www.agwil.justiz.rlp.de) abrufbar. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform zugesandt werden.

Ausblick und weitere Schritte

Mit der Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters signalisiert das Unternehmen möglicherweise das Bestreben, sich zu sanieren und langfristig am Markt zu bleiben. Der weitere Verlauf des Verfahrens wird davon abhängen, ob eine wirtschaftliche Restrukturierung möglich ist oder ob es zu einer geordneten Abwicklung des Unternehmens kommt.

Gläubiger, Geschäftspartner und andere Beteiligte sollten sich mit dem vorläufigen Sachwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen zu klären und mögliche weitere Schritte abzustimmen.

Aktenzeichen 7a IN 23/25
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