Aktenzeichen: 255 IN 16/25
Das Amtsgericht Dortmund hat am 28. Februar 2025 um 14:53 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Leber Bausanierung GmbH & Co. KG angeordnet. Das Unternehmen, das in der Bau- und Sanierungsbranche tätig ist, sieht sich mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert und unterliegt nun einer strengen Kontrolle durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus Dortmund bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine Bewertung der wirtschaftlichen Lage vorzunehmen.
Einschränkungen für das Unternehmen
Das Gericht hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um eine Verschlechterung der finanziellen Situation zu verhindern:
- Alle finanziellen und geschäftlichen Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Schuldner der Leber Bausanierung GmbH & Co. KG dürfen keine Zahlungen mehr an das Unternehmen leisten, sondern müssen diese direkt an den Insolvenzverwalter richten.
- Bankguthaben und offene Forderungen fallen unter die Kontrolle des Insolvenzverwalters, der auch eingehende Gelder verwaltet.
- Zwangsvollstreckungen und andere Maßnahmen gegen das Unternehmen werden mit sofortiger Wirkung untersagt oder ausgesetzt.
Zukunft der Leber Bausanierung GmbH & Co. KG ungewiss
Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob das Unternehmen durch Sanierungsmaßnahmen stabilisiert werden kann oder ob eine vollständige Abwicklung droht. In der Baubranche, die derzeit unter steigenden Materialkosten und wirtschaftlichem Druck leidet, sind Insolvenzen keine Seltenheit.
Gläubiger und Geschäftspartner sind angehalten, sich auf die neuen Insolvenzmaßnahmen einzustellen. Zudem besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.
Das Insolvenzgericht Dortmund wird im weiteren Verfahren über die Zukunft der Leber Bausanierung GmbH & Co. KG entscheiden.