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Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht setzt Restriktionen durch
K&G Immobilien & Hausverwaltung OHG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Dritte Insolvenz innerhalb eines Unternehmensnetzwerks
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K&G Immobilien & Hausverwaltung OHG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Dritte Insolvenz innerhalb eines Unternehmensnetzwerks

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 54/25

Das Amtsgericht Paderborn hat am 28. Februar 2025 um 13:41 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der K&G Immobilien & Hausverwaltung OHG angeordnet. Das Unternehmen, das seinen Sitz in Paderborn hat, wird von den Gesellschaftern Udo Kaiser, Eva Glitz und Sandra Kaiser vertreten und befindet sich nun unter gerichtlicher Kontrolle.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt aus Paderborn bestellt. Dies ist bereits das dritte Insolvenzverfahren innerhalb des Firmengeflechts um die Byggja Consulting GmbH & Co. KG und deren Verwaltungsgesellschaft, die beide am selben Tag unter Insolvenzverwaltung gestellt wurden.

Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Das Insolvenzgericht hat umfassende Einschränkungen beschlossen, um eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation zu verhindern:

  • Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig.
  • Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt – Geschäftspartner und Kunden müssen sämtliche offenen Beträge direkt an den Insolvenzverwalter leisten.
  • Bankguthaben und offene Forderungen stehen unter der Verwaltung des Insolvenzverwalters, der eingehende Gelder einzieht und ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse führen kann.
  • Zwangsvollstreckungen und andere rechtliche Maßnahmen gegen das Unternehmen werden mit sofortiger Wirkung gestoppt oder ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind.

Dritte Insolvenz aus dem gleichen Netzwerk – Weitreichende Folgen?

Mit der Insolvenz der K&G Immobilien & Hausverwaltung OHG gerät ein weiteres Unternehmen aus dem gleichen Gesellschafterkreis unter Insolvenzverwaltung. Dies deutet auf erhebliche finanzielle Schwierigkeiten innerhalb des gesamten Unternehmensverbundes hin.

In der Immobilien- und Hausverwaltungsbranche, in der stabile Einnahmen aus Miet- und Verwaltungsgebühren essenziell sind, könnten betroffene Mieter, Eigentümer und Geschäftspartner vor Unsicherheiten stehen.

Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Das Insolvenzgericht Paderborn wird in den kommenden Monaten über das weitere Vorgehen entscheiden.

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