Aktenzeichen: 36i IN 6470/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 26. Februar 2025 entschieden, den Antrag der Intercontent Beteiligungs GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Damit steht fest, dass das Unternehmen nicht einmal über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Verfahrenskosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – ein klares Zeichen für eine vollständige Zahlungsunfähigkeit.
Die Intercontent Beteiligungs GmbH, mit Sitz in Berlin und vertreten durch die Geschäftsführer Mirko Jurschik und Alexander Tavdidischwili, war im Bereich sonstiger Dienstleistungen tätig. Mit der gerichtlichen Entscheidung bleibt der Gesellschaft nun kaum eine Möglichkeit zur geordneten Abwicklung.
Was bedeutet eine Abweisung mangels Masse?
Die Abweisung eines Insolvenzantrags wegen mangelnder Masse bedeutet, dass das Unternehmen über keinerlei verwertbare Vermögenswerte verfügt, die ausreichen würden, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen. Gläubiger haben in diesem Fall kaum Chancen, noch ausstehende Forderungen durchzusetzen. In der Regel folgt auf eine solche Entscheidung die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.
Mögliche Rechtsmittel und Konsequenzen
Das Unternehmen oder betroffene Gläubiger können binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Sollte die Entscheidung jedoch rechtskräftig werden, wird die Intercontent Beteiligungs GmbH de facto aufgelöst, da keine geordnete Insolvenzverwaltung mehr erfolgen kann.
Die Insolvenz der Intercontent Beteiligungs GmbH verdeutlicht die schwierige wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen im Dienstleistungssektor, insbesondere in Zeiten steigender Betriebskosten und veränderter Marktbedingungen. Es bleibt abzuwarten, ob Gläubiger oder Geschäftspartner weitere rechtliche Schritte einleiten werden.