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Faschingskostüme: Was erlaubt ist – und womit man sich Ärger einhandelt

1tamara2 (CC0), Pixabay

Fasching, Karneval oder Fastnacht – die fünfte Jahreszeit bietet die perfekte Gelegenheit, sich in eine völlig andere Rolle zu versetzen. Ob Pirat, Polizist oder Cowboy – der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. Doch Vorsicht: Nicht jede Verkleidung ist erlaubt, und manche Accessoires können sogar zu Bußgeldern führen.

Waffenattrappen & Co.: Was ist erlaubt, was nicht?

Ein stilechtes Piratenkostüm ohne Säbel oder ein Cowboy ohne Colt? Schwer vorstellbar! Doch wer auf Details setzt, sollte genau hinsehen. Echte Messer oder Waffen-Attrappen, die nicht als Spielzeug erkennbar sind, sind tabu.

Das deutsche Waffengesetz (§ 42a) untersagt das Tragen sogenannter Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit. Dazu zählen täuschend echt wirkende Pistolen, Gewehre oder Messer. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Erlaubt sind nur Waffenattrappen, die auf den ersten Blick eindeutig als Spielzeug zu erkennen sind – beispielsweise aus buntem Plastik oder Pappmaché.

Achtung: Original-Polizeiuniformen sind verboten

Sich als Gesetzeshüter zu verkleiden, mag harmlos erscheinen, kann aber schnell strafrechtliche Konsequenzen haben. Echte Polizeiuniformen oder Dienstkleidung mit Hoheitszeichen (z. B. das Bayern-Wappen oder das Deutschland-Wappen der Bundespolizei) sind nicht erlaubt.

Laut § 132a StGB („Missbrauch von Abzeichen“) soll so verhindert werden, dass Bürger in der Öffentlichkeit echte Polizisten mit verkleideten Feiernden verwechseln. Wer also als Polizist feiert, muss darauf achten, dass sein Kostüm klar als Faschingsverkleidung erkennbar ist.

Nazisymbole & verfassungsfeindliche Kostüme: Klare No-Go’s

Egal, ob Fasching oder nicht – Hakenkreuze, SS-Symbole und andere verfassungsfeindliche Kennzeichen sind streng verboten. Auch Ku-Klux-Klan-Gewänder oder andere rassistische Verkleidungen fallen unter das Verbot gemäß § 86 StGB.

Wer mit solchen Symbolen in der Öffentlichkeit auftaucht, muss mit einer Anzeige und empfindlichen Strafen rechnen – und das völlig zu Recht.

Vermummungsverbot: Faschingsmasken auf der Straße riskant

Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Vermummungsverbot für öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen im Freien. Das bedeutet: Wer sich mit Maske, Schal oder Kapuze unkenntlich macht, verstößt gegen das Versammlungsgesetz (§ 17a).

Allerdings können Behörden Ausnahmen für Faschingsveranstaltungen machen – wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Dennoch sollten Feiernde auf öffentlichen Plätzen vorsichtig sein: Eine Maske kann unter Umständen als „Vermummung“ gewertet werden und damit rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Masken im Straßenverkehr? Besser nicht!

Während sich bei Faschingsumzügen oft eine gewisse Toleranz zeigt, gibt es im Straßenverkehr keine Ausnahmen. Laut § 23 StVO darf ein Fahrer sein Sichtfeld nicht beeinträchtigen. Wer mit einer Faschingsmaske am Steuer erwischt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern im Falle eines Unfalls sogar den Verlust des Versicherungsschutzes.

Tipp: Schminke ist erlaubt, Masken nicht! Wer also unbedingt als Panda, Zombie oder Clown fahren möchte, sollte lieber zum Pinsel als zur Vollmaske greifen.

Freizügige Kostüme – wo liegt die Grenze?

Fasching ist die Zeit für ausgefallene und manchmal sehr knappe Outfits. Doch wer es mit der Freizügigkeit übertreibt, könnte Probleme bekommen. Zu wenig Stoff kann unter Umständen als „öffentliches Ärgernis“ gewertet werden, was zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Das gilt besonders, wenn sich andere belästigt fühlen oder eine Nacktheit bewusst provokativ zur Schau gestellt wird. Exhibitionismus oder öffentliche Erregung öffentlichen Ärgernisses kann mit Geldstrafen oder in schweren Fällen sogar mit einer Anzeige enden.

Fazit: Besser feiern ohne Bußgeldrisiko

Fasching ist die Zeit der Verwandlung – doch es gibt klare Grenzen, die man nicht überschreiten sollte. Wer eine authentische Verkleidung sucht, sollte darauf achten, dass sie keine echten Waffen, keine echten Uniformen und keine verbotenen Symbole enthält. Auch Masken können außerhalb von Umzügen problematisch sein, vor allem im Straßenverkehr.

Kurz gesagt: Kreativ sein, Spaß haben – aber dabei die gesetzlichen Regeln im Blick behalten!

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