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Cinegrell Postfactory GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht setzt Einschränkungen durch

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3608 IN 1384/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. Februar 2025 um 13:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Cinegrell Postfactory GmbH angeordnet. Die in der Film- und Medienbranche tätige Postproduktionsfirma mit Sitz in Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Richard Walter Grell und Markus Kirsch, steht nun unter gerichtlicher Aufsicht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz bestellt. Seine zentrale Aufgabe ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage vorzunehmen.

Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Mit dem Beschluss treten einschneidende Maßnahmen in Kraft, um eine Verschlechterung der finanziellen Situation zu verhindern:

  • Alle finanziellen Verfügungen der Cinegrell Postfactory GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Die Einziehung offener Forderungen durch das Unternehmen ist untersagt, um eine unkontrollierte Mittelverwendung zu verhindern.
  • Bankguthaben und sonstige Forderungen stehen nun unter der Verwaltung des Insolvenzverwalters, der auch ein Insolvenzsonderkonto für die Verwaltung der Gelder einrichten darf.
  • Drittschuldner (Geschäftspartner mit ausstehenden Zahlungen) dürfen keine Beträge mehr direkt an die Schuldnerin leisten, sondern müssen sich an den Insolvenzverwalter wenden.
  • Zwangsvollstreckungen und andere Maßnahmen gegen das Unternehmen werden mit sofortiger Wirkung untersagt oder vorläufig ausgesetzt.

Zusätzlich erhält der Insolvenzverwalter weitreichende Kontrollrechte. Er ist befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Buchhaltungsunterlagen zu nehmen und Informationen bei Banken, Behörden und anderen Institutionen einzuholen.

Zukunft der Cinegrell Postfactory GmbH ungewiss

Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob das Unternehmen gerettet werden kann oder ob eine vollständige Abwicklung droht. In der Filmbranche, in der enge Margen und hohe Produktionskosten vorherrschen, stellt eine Insolvenz oft eine Herausforderung für Kunden und Partner dar.

Gläubiger sowie das Unternehmen selbst können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Das Insolvenzgericht Charlottenburg wird in den kommenden Monaten über das weitere Vorgehen entscheiden.

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