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Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht setzt Restriktionen durch

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 53/25

Das Amtsgericht Paderborn hat am 28. Februar 2025 um 13:39 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH angeordnet. Diese Entscheidung folgt unmittelbar auf die Insolvenz der Byggja Consulting GmbH & Co. KG, deren Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in finanzielle Schieflage geraten ist.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt aus Paderborn bestellt. Er übernimmt die Kontrolle über das Unternehmensvermögen und prüft, ob eine Sanierung oder eine Abwicklung notwendig ist.

Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Das Gericht hat mehrere weitreichende Maßnahmen beschlossen, um eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern:

  • Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Schuldner der Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern müssen an den Insolvenzverwalter zahlen.
  • Bankguthaben und offene Forderungen werden unter die Kontrolle des Insolvenzverwalters gestellt, der nun befugt ist, eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zwangsvollstreckungen und andere Maßnahmen gegen das Unternehmen werden untersagt oder vorläufig eingestellt.

Eng verknüpfte Insolvenzverfahren – Auswirkungen unklar

Da die Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der ebenfalls insolventen Byggja Consulting GmbH & Co. KG fungierte, sind die beiden Verfahren eng miteinander verbunden. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Restrukturierung möglich ist oder ob die vollständige Liquidation beider Unternehmen unausweichlich ist.

Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner sind aufgefordert, alle Transaktionen unter Berücksichtigung der neuen Insolvenzbedingungen abzuwickeln. Zudem besteht für alle Beteiligten die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Das Insolvenzgericht Paderborn wird im weiteren Verfahren über den endgültigen Verlauf der Insolvenz entscheiden.

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