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Byggja Consulting GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht ordnet Vermögenssicherung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 52/25

Das Amtsgericht Paderborn hat am 28. Februar 2025 um 13:38 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Byggja Consulting GmbH & Co. KG angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Paderborn, vertreten durch die Byggja Consulting Verwaltungs-GmbH, sieht sich mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert und steht nun unter gerichtlicher Aufsicht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt aus Paderborn bestellt. Er hat die Aufgabe, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine wirtschaftliche Bestandsaufnahme durchzuführen, um zu prüfen, ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung möglich ist.

Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenskontrolle

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts treten sofortige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse in Kraft:

  • Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig.
  • Schuldner der Byggja Consulting GmbH & Co. KG (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern müssen diese an den Insolvenzverwalter richten.
  • Bankguthaben und offene Forderungen fallen unter die Kontrolle des Insolvenzverwalters, der befugt ist, eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zwangsvollstreckungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden untersagt oder, falls bereits begonnen, vorläufig ausgesetzt.

Ungewisse Zukunft für die Byggja Consulting GmbH & Co. KG

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens realistisch ist oder ob eine vollständige Liquidation bevorsteht. In der Beratungsbranche, in der langfristige Projekte und Kundenbeziehungen essenziell sind, könnte die Insolvenz erhebliche Auswirkungen auf bestehende Verträge und Verpflichtungen haben.

Gläubiger und Geschäftspartner sind angehalten, sämtliche finanziellen Transaktionen nur noch unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung durchzuführen. Zudem besteht für alle Beteiligten die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Das Insolvenzgericht Paderborn wird im weiteren Verfahren über das Schicksal der Byggja Consulting GmbH & Co. KG entscheiden.

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