Aktenzeichen: 10 IN 59/24
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat am 27. Februar 2025 um 09:30 Uhr weitreichende Maßnahmen gegen das ISD – Institut für sozialpädagogische Dienstleistungen E. Brandstetter & A. Kaiser Partnerschaft angeordnet. Das Unternehmen, das sich auf ambulante Jugendhilfe spezialisiert hat, steht nun unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingo Grünewald aus Idar-Oberstein bestellt. Er trägt die Verantwortung, das Vermögen der Einrichtung zu sichern und zu prüfen, ob eine Fortführung des Betriebs möglich ist oder eine vollständige Abwicklung droht.
Strenge Auflagen für die Geschäftsführung
Mit sofortiger Wirkung gelten folgende Einschränkungen für die ISD – Institut für sozialpädagogische Dienstleistungen:
- Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde erlassen: Die Geschäftsführung, bestehend aus den Partnern Andreas Kaiser und Eric Brandstetter, darf ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters keine finanziellen oder geschäftlichen Entscheidungen mehr treffen.
- Schuldner der ISD sind verpflichtet, ausstehende Beträge ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu zahlen.
- Bankguthaben und sonstige Forderungen werden nun zentral durch den Insolvenzverwalter verwaltet.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Zukunft der ISD ungewiss – Auswirkungen auf die Jugendhilfe?
Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das ISD-Institut saniert oder endgültig abgewickelt wird. Da das Unternehmen im Bereich der sozialpädagogischen Dienstleistungen tätig ist, könnte eine Insolvenz Auswirkungen auf betreute Kinder, Jugendliche und deren Familien haben.
Die Partner des Instituts sowie mögliche Gläubiger können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Ob die Einrichtung eine zweite Chance erhält oder ob die Insolvenz das endgültige Aus bedeutet, bleibt abzuwarten.