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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die E.K. Bautechnik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 25 IN 43/25

Das Amtsgericht Kiel hat am 26. Februar 2025 um 17:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der E.K. Bautechnik GmbH mit Sitz in der Pötterweg 27, 24145 Kiel, angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 19510 KI eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Enver Tolgay Kodalak vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Janin Marholz bestellt. Ihre Kanzlei befindet sich in der Wall 55, 24103 Kiel, und sie ist telefonisch unter 0431 60053-0 sowie per Fax unter 0431 60053-60 erreichbar.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Dies umfasst insbesondere die Einziehung offener Außenstände.

Schuldner der E.K. Bautechnik GmbH werden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten, sondern ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das früheste dieser Ereignisse.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Beschwerde fristgerecht beim zuständigen Amtsgericht eingeht.

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind auf www.justiz.de abrufbar.

Amtsgericht Kiel, 26. Februar 2025

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