Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat am 27. Februar 2025 das überarbeitete Rundschreiben zur Berichtspflicht von Bankprüfer:innen gemäß § 63 Abs. 3 BWG veröffentlicht.
Was ist neu?
📌 Aktualisierte Rechtsgrundlagen – Anpassungen an die neuesten Bestimmungen der CRD (Capital Requirements Directive) und CRR (Capital Requirements Regulation).
📌 Erweiterte Redepflichten – Ergänzungen durch relevante Bestimmungen aus der EU-Abschlussprüfungsverordnung.
📌 Praxisnahe Anpassungen – Berücksichtigung von Erkenntnissen aus der aufsichtlichen Praxis.
Das überarbeitete FMA-Rundschreiben bietet klare Leitlinien für Bankprüfer:innen und stärkt die Transparenz und Verlässlichkeit in der Bankenaufsicht.
📄 Zum vollständigen Rundschreiben:
🔗 FMA-Rundschreiben zur Berichtspflicht von Bankprüfer:innen