Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 27. Februar 2025 eine empfindliche Geldstrafe in Höhe von 182.000 Euro gegen die Amber Immobilien- und Beteiligungsverwaltungs GmbH verhängt. Der Grund: Das Unternehmen hat sich der Marktmanipulation gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) schuldig gemacht.
Hintergrund des Verstoßes
Nach den Erkenntnissen der FMA hat die Amber Immobilien- und Beteiligungsverwaltungs GmbH durch gezielte Wertpapiergeschäfte aktiv den Aktienkurs beeinflusst. Konkret wurden Kauforders strategisch platziert, um den Kurs der betroffenen Aktie künstlich zu stabilisieren und anzuheben.
Solche Praktiken untergraben das Vertrauen der Anleger, gefährden die Integrität des Kapitalmarktes und verzerren das natürliche Marktgeschehen. Derartige Manipulationen sind streng untersagt, da sie die Marktteilnehmer in die Irre führen und die tatsächliche Wertentwicklung von Wertpapieren verschleiern.
Artikel 15 MAR: Ein Schutzschild für den Finanzmarkt
Die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) setzt strenge Maßstäbe, um unfaire Handelspraktiken zu verhindern. Artikel 15 MAR verbietet jegliche Täuschung oder Beeinflussung des Marktes, die sich negativ auf eine faire und transparente Preisbildung auswirkt. Die Vorschrift dient dazu, Anleger vor irreführenden Signalen zu schützen und sicherzustellen, dass sich Aktienkurse ausschließlich durch Angebot und Nachfrage entwickeln.
Schwerwiegende Konsequenzen für das Unternehmen
Die von der FMA verhängte Geldstrafe von 182.000 Euro verdeutlicht die Ernsthaftigkeit des Verstoßes. Die Finanzmarktaufsicht zeigt damit erneut, dass sie gegen illegale Marktpraktiken konsequent vorgeht, um einen fairen Wettbewerb und eine verlässliche Handelsumgebung zu gewährleisten.
Weitere Schritte und Rechtslage
🔹 Das Straferkenntnis ist noch nicht rechtskräftig, sodass das Unternehmen rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einlegen kann.
🔹 Die FMA wird den Fall weiterhin genau beobachten und sicherstellen, dass Regelverstöße konsequent geahndet werden.
Fazit: Ein klares Signal für den Kapitalmarkt
Mit dieser Sanktion setzt die FMA ein unmissverständliches Zeichen: Marktmanipulation wird nicht geduldet. Anleger müssen darauf vertrauen können, dass Preise an den Märkten fair zustande kommen und nicht durch unlautere Praktiken beeinflusst werden.
📄 Weitere Informationen zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und den Aufgaben der FMA finden Sie hier:
🔗 FMA – Marktmissbrauchsverordnung