Aktenzeichen: 8 IN 89/25
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 25. Februar 2025 um 15:36 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Tripartum GmbH angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer wirksam.
Hintergrund des Verfahrens
Die Tripartum GmbH, mit Sitz in Obertshausen, wird von den Geschäftsführern Rolf Kaminski und Christian Kaminski geleitet. Nach dem Insolvenzantrag entschied das Gericht, eine vorläufige Insolvenzverwaltung einzurichten, um das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu prüfen.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Das Unternehmen kann keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen ohne Zustimmung der Insolvenzverwalterin tätigen.
🔹 Ernennung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer von der MENTOR SOCIETÄT AG in Hanau übernimmt die vorläufige Verwaltung.
🔹 Überprüfung der wirtschaftlichen Lage: Die Insolvenzverwalterin wird nun prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich oder eine geordnete Abwicklung erforderlich ist.
Wie geht es weiter?
Die nächsten Schritte umfassen eine eingehende Prüfung der wirtschaftlichen Situation durch die Insolvenzverwalterin. Anschließend wird das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eine mögliche Ablehnung des Antrags entscheiden.
Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin in Verbindung setzen, um ihre Interessen zu wahren.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main eingesehen werden.