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Lilium Aerospace GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Verfügungen nur mit Zustimmung möglich

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 55/25

Das Amtsgericht Weilheim i. OB hat am 26. Februar 2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Lilium Aerospace GmbH angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel, wirksam.

Hintergrund der Entscheidung

Die Lilium Aerospace GmbH, mit Sitz in Gauting, ist im Handelsregister unter HRB 297317 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Severin Tatarczyk vertreten. Das Unternehmen, das sich auf die Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien spezialisiert hat, sieht sich finanziellen Schwierigkeiten gegenüber und hat daher die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Lilium Aerospace GmbH darf keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters vornehmen.
🔹 Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel wurde beauftragt, das Unternehmensvermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu prüfen.
🔹 Einziehung von Forderungen: Außenstände dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner sind verpflichtet, alle Zahlungen direkt an den Insolvenzverwalter zu leisten.
🔹 Vermögenssicherung: Ziel ist es, eine stabile Ausgangslage für das weitere Verfahren zu schaffen, indem das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen geschützt wird.

Wie geht es weiter?

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun eine detaillierte Analyse der finanziellen Situation der Lilium Aerospace GmbH vornehmen. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Weilheim i. OB über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder mögliche alternative Lösungen.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Verbindung setzen, um ihre Forderungen geltend zu machen und sich über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weilheim i. OB eingesehen werden.

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