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Konradin-Druck GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Verfügungen nur mit Zustimmung möglich

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 13 IN 124/25

Das Amtsgericht Esslingen hat am 26. Februar 2025 um 10:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Konradin-Druck GmbH angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Tobias Wahl, wirksam.

Hintergrund der Entscheidung

Die Konradin-Druck GmbH, mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen, ist im Handelsregister unter HRB 222249 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Peter Martin Josef Dilger und Gerd Lutzeier vertreten. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten wurde ein Insolvenzantrag gestellt, woraufhin das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung der Unternehmenswerte angeordnet hat.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Das Unternehmen darf keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters vornehmen.
🔹 Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Tobias Wahl wurde beauftragt, die Unternehmenswerte zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu prüfen.
🔹 Einziehung von Forderungen: Außenstände dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner sind verpflichtet, alle Zahlungen direkt an den Insolvenzverwalter zu leisten.
🔹 Vermögenssicherung: Der Schuldnerin ist es untersagt, Bankkonten eigenständig zu nutzen oder über Außenstände zu verfügen.
🔹 Zwangsvollstreckungen gestoppt: Bereits laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen ausgesetzt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen.

Wie geht es weiter?

Der Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren und prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich oder eine geordnete Abwicklung erforderlich ist. Das Amtsgericht Esslingen wird auf Grundlage dieser Erkenntnisse entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob alternative Lösungen bestehen.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Verbindung setzen, um ihre Interessen zu wahren und Forderungen geltend zu machen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Esslingen eingesehen werden.

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