Aktenzeichen: 92 IN 17/25
Das Amtsgericht Neumünster hat am 26. Februar 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Ivers Brunnenbau GmbH angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm, wirksam.
Hintergrund der Entscheidung
Die Ivers Brunnenbau GmbH, mit Sitz in Osterrönfeld, ist im Handelsregister unter HRB 532 RD eingetragen und wird durch Geschäftsführer Daniel Ivers vertreten. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten wurde ein Insolvenzantrag gestellt, woraufhin das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung der Unternehmenswerte angeordnet hat.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Das Unternehmen darf keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters vornehmen.
🔹 Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm übernimmt die Überwachung und Sicherung der Unternehmenswerte.
🔹 Einziehung von Forderungen: Außenstände des Unternehmens dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Vermögenssicherung: Ziel ist es, eine geordnete Überprüfung der wirtschaftlichen Lage vorzunehmen und die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Wie geht es weiter?
Der Insolvenzverwalter wird nun eine detaillierte Analyse der finanziellen Situation der Ivers Brunnenbau GmbH vornehmen. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Neumünster über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder mögliche alternative Lösungen.
Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen geltend zu machen und sich über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neumünster eingesehen werden.