Aktenzeichen: 162 IN 178/24
Das Amtsgericht Essen hat am 25. Februar 2025 den Insolvenzantrag der Geinitz Holding GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit wird kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet, da nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die Geinitz Holding GmbH, mit Sitz in der Lierfeldstraße 49, 45326 Essen, hatte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen am 10. Juli 2024 gestellt. Nach eingehender Prüfung kam das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass die Mittel nicht ausreichen, um ein reguläres Verfahren durchzuführen.
Sicherungsmaßnahmen aufgehoben
Zusätzlich wurden die bereits am 12. Juli 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit Beschluss vom 25. Februar 2025 aufgehoben. Damit bestehen keine weiteren Einschränkungen für das Unternehmen oder seine Geschäftsführung.
Folgen der Abweisung des Antrags
🔹 Kein Insolvenzverfahren: Ohne einen Insolvenzverwalter erfolgt keine geordnete Abwicklung der Gesellschaft.
🔹 Gläubiger bleiben ohne Insolvenzmasse: Forderungen können nicht über ein Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
🔹 Mögliche Unternehmenslöschung: In vielen Fällen führt eine Abweisung mangels Masse zur Auflösung der Gesellschaft im Handelsregister.
Welche Optionen haben Gläubiger?
Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Gläubiger ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden. Stattdessen bleibt nur die Möglichkeit, zivilrechtliche Schritte gegen das Unternehmen oder gegebenenfalls gegen Geschäftsführer David Geinitz persönlich zu prüfen.
Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen eingesehen werden.