Aktenzeichen: 1 IN 126/24
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 21. Februar 2025 den Insolvenzantrag der COMETEC AG mangels Masse abgewiesen. Damit entfällt die Möglichkeit einer geordneten Insolvenzabwicklung, da das Unternehmen nicht über ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten verfügt.
Hintergrund der Entscheidung
Die COMETEC AG, mit Sitz in Hochspeyer, ist im Handelsregister unter HRB 30371 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Hans-Eberhard Volkmann vertreten. Nachdem am 17. Juli 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung mit Verfügungsbeschränkungen angeordnet wurde, entschied das Gericht nun, dass das Unternehmen nicht über genügend Vermögenswerte verfügt, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags wurden am 21. Februar 2025 auch sämtliche Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Damit kann die Geschäftsführung wieder uneingeschränkt über das Vermögen der Gesellschaft verfügen, sofern keine anderweitigen rechtlichen Hindernisse bestehen.
Folgen der Abweisung des Antrags
🔹 Kein Insolvenzverfahren: Da kein Insolvenzverwalter bestellt wird, erfolgt keine gerichtliche Abwicklung oder geordnete Verwertung des Unternehmensvermögens.
🔹 Gläubiger bleiben ohne Insolvenzmasse: Forderungen können nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.
🔹 Mögliche Löschung des Unternehmens: In vielen Fällen führt eine Abweisung mangels Masse zur Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.
Welche Optionen haben Gläubiger?
Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bleibt Gläubigern nur die Möglichkeit, zivilrechtliche Schritte gegen das Unternehmen oder gegebenenfalls gegen den Geschäftsführer persönlich zu prüfen, falls eine persönliche Haftung in Betracht kommt.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung
Die Antragstellerin sowie andere Betroffene haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Kaiserslautern einzulegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kaiserslautern eingesehen werden.