Aktenzeichen: 43 IN 819/24
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 19. Februar 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A&O Wertschmiede GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Hintergrund der Entscheidung
Die A&O Wertschmiede GmbH & Co. KG, mit Sitz in Spenge, ist im Handelsregister unter HRA 10320 eingetragen und wird durch die A&O Unternehmens Gruppe GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Der Antrag auf Insolvenzeröffnung wurde bereits am 25. August 2024 gestellt und ging am 30. Oktober 2024 beim Gericht ein. Nach eingehender Prüfung kam das Gericht zu dem Schluss, dass das verbleibende Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen.
Folgen der Abweisung des Antrags
🔹 Kein Insolvenzverfahren: Da kein Insolvenzverwalter bestellt wird, erfolgt keine gerichtliche Abwicklung oder geordnete Verwertung des Unternehmensvermögens.
🔹 Gläubiger bleiben ohne Insolvenzmasse: Forderungen können nicht über ein Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
🔹 Mögliche Löschung der Gesellschaft: In vielen Fällen führt eine Abweisung mangels Masse zur Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.
Welche Optionen haben Gläubiger?
Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, bleibt Gläubigern nur die Möglichkeit, zivilrechtliche Schritte gegen das Unternehmen oder die persönlich haftende Gesellschafterin zu prüfen, sofern rechtliche Grundlagen für eine persönliche Haftung bestehen.
Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld eingesehen werden.