Aktenzeichen: IN 61/25
Das Amtsgericht Bayreuth hat am 26. Februar 2025 um 10:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gebelein Immobilien GmbH angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Tobias Rußwurm, wirksam.
Hintergrund der Entscheidung
Die Gebelein Immobilien GmbH, mit Sitz in Bayreuth, ist im Handelsregister unter HRB 5807 eingetragen und wird durch Geschäftsführerin Hannelore Gebelein vertreten. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten wurde ein Insolvenzantrag gestellt, woraufhin das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet hat.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Das Unternehmen darf keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters vornehmen.
🔹 Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Tobias Rußwurm übernimmt die Überwachung und Sicherung der Unternehmenswerte.
🔹 Einziehung von Forderungen: Außenstände des Unternehmens dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Verwaltung der Vermögenswerte: Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Kassenbestände einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten und Forderungen auf ein gesondertes Insolvenzsonderkonto zu überführen.
Wie geht es weiter?
Der Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren und prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich oder eine geordnete Abwicklung erforderlich ist. Das Amtsgericht Bayreuth wird auf Basis dieser Erkenntnisse entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob alternative Lösungen möglich sind.
Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Verbindung setzen, um ihre Interessen zu wahren und ihre Forderungen geltend zu machen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bayreuth eingesehen werden.