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DJ Invest GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 32 IN 98/24

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat den Insolvenzantrag der DJ Invest GmbH mit Sitz in Mönchengladbach durch Beschluss vom 26. Februar 2025 mangels Masse abgewiesen.

Hintergrund der Entscheidung

Die DJ Invest GmbH, eingetragen unter HRB 18995, wurde durch ihren Geschäftsführer Dominik Jansen vertreten. Das Unternehmen hatte am 22. November 2024 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein eigenes Vermögen beantragt. Der Antrag ging am 9. Dezember 2024 beim Amtsgericht ein.

Nach eingehender Prüfung stellte das Gericht jedoch fest, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Daher wurde der Antrag mangels Masse abgelehnt.

Folgen der Entscheidung

🔹 Kein reguläres Insolvenzverfahren: Aufgrund unzureichender Mittel wird kein geordnetes Insolvenzverfahren eröffnet.
🔹 Haftungsrisiken für den Geschäftsführer: Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH kann eine persönliche Haftung des Geschäftsführers für verbleibende Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen geprüft werden.
🔹 Gläubiger gehen möglicherweise leer aus: Ohne Insolvenzverfahren bleibt den Gläubigern nur der individuelle Rechtsweg, um ihre Forderungen durchzusetzen.

Was bedeutet „mangels Masse abgewiesen“?

Ein Insolvenzverfahren wird nur dann eröffnet, wenn ausreichend Mittel vorhanden sind, um zumindest die Verfahrenskosten zu decken. Falls dies nicht der Fall ist, spricht das Gericht von einer „Abweisung mangels Masse“ gemäß § 26 Insolvenzordnung (InsO).

Wie geht es weiter?

Die DJ Invest GmbH könnte nun auf eine Liquidation außerhalb des Insolvenzverfahrens zusteuern, sofern noch Vermögenswerte vorhanden sind. Alternativ droht die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach eingesehen werden.

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