Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für smartfox media group GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Mainz hat am 24. Februar 2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der smartfox media group GmbH angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 280 IN 29/25 geführt.

Die Gesellschaft, mit Sitz in der Mombacher Straße 68, 55122 Mainz, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 50474 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Daniel Huyn Egerer, wohnhaft in der Hindenburgstraße 56, 55118 Mainz, vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt, der seine Kanzlei in Mainz, Hindenburgstraße 32, betreibt. Er ist unter der Telefonnummer 06131/61923-0, per Fax unter 06131/61923-11 sowie per E-Mail unter mainz@schiebe.de erreichbar. Weitere Informationen sind auf der Kanzlei-Website www.schiebe.de abrufbar.

Einschränkungen der Verfügungsgewalt

Das Gericht hat gemäß § 21 InsO folgende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet:

  • Zustimmungsvorbehalt: Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Zahlungsbeschränkungen: Schuldner der Antragstellerin sind dazu aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Einsicht in den Beschluss: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Zudem kann jeder Gläubiger Beschwerde einlegen, falls nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Mainz bestritten wird.

  • Frist: Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Falls die Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.
  • Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz, einzureichen oder kann bei jedem Amtsgericht zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang beim Amtsgericht Mainz.
  • Erforderlicher Inhalt: Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten sowie die Erklärung, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Falls die Entscheidung nur teilweise angefochten wird, ist der Umfang der Anfechtung zu benennen.

Ausblick auf das Verfahren

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der smartfox media group GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen analysieren, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordneten Abwicklung erforderlich wird.

Das Amtsgericht Mainz wird auf Basis dieser Prüfung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

Hinweise zum Datenschutz

Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht gemäß DSGVO sowie den geltenden Datenschutzgesetzen ist auf der Website des Gerichts unter www.agmz.justiz.rlp.de abrufbar. Auf Wunsch kann diese Information auch in Papierform zugesendet werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für schlau DIGITAL GmbH angeordnet

Next Post

Analyse des Jahresabschlusses der Windpark Jerichower Land GmbH & Co. KG aus Anlegersicht