Das Amtsgericht Cottbus hat am 25. Februar 2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 63 IN 67/25 geführt.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Dresdener Straße 40, 04916 Herzberg, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Fabian Lewy, sieht sich damit mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze mit Kanzleisitz in Dresden bestellt.
Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmens
Um das Unternehmensvermögen zu schützen und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten, hat das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO angeordnet. Dies bedeutet, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme soll verhindern, dass weiterhin Vermögenswerte ohne Kontrolle abfließen und Gläubiger benachteiligt werden.
Rechtsmittelbelehrung und Fristen
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO eingelegt werden. Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, gilt dieser Zeitpunkt als Fristbeginn.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Für Insolvenzverfahren, die vor dem 01. März 2012 beantragt wurden, kann sie auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, eingereicht werden.
Die Beschwerde kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen. Nähere Informationen zur elektronischen Einreichung sind unter www.erv.brandenburg.de abrufbar.
Ausblick auf das Verfahren
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Ob das Autohaus Elfeldt GmbH eine Möglichkeit zur Sanierung erhält oder es zu einer geordneten Liquidation kommt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanziellen Verhältnisse analysieren und über die nächsten Schritte im Verfahren berichten.
Das Amtsgericht Cottbus wird in absehbarer Zeit über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob das Unternehmen eine Perspektive zur Fortführung findet oder ob es zu einer Abwicklung kommt.