Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 8. Januar 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro gegen die Gateway Real Estate AG verhängt.
Hintergrund der Sanktion
Der Maßnahme liegt ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Gateway Real Estate AG hat ihre Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 nicht fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers zur elektronischen Offenlegung eingereicht.
Das Ordnungsgeld wurde auf Grundlage von § 335 HGB festgesetzt, der Sanktionen für Verstöße gegen Offenlegungspflichten vorsieht.
Kein Rechtsmittel eingelegt
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt, sodass die Sanktion rechtskräftig ist.