Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Entwurf eines Rundschreibens veröffentlicht, das die gesetzlichen Pflichten von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen bei Investmentvermögen mit Direktanlagen in Kryptowerte konkretisiert. Das Dokument wurde zur Konsultation gestellt, und Marktteilnehmer können bis zum 31. März 2025 Stellungnahmen einreichen.
Hintergrund: Risiken bei Krypto-Investments
Für bestimmte Investmentvermögen ist es möglich, direkt in Kryptowerte zu investieren. Allerdings gehen solche Anlagen mit erhöhten Risiken einher. Neben der Volatilität digitaler Assets besteht insbesondere die Gefahr von Hackerangriffen, die zu erheblichen Verlusten führen können.
Mit dem neuen Rundschreiben will die BaFin klarstellen, welche Verantwortlichkeiten und Pflichten Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen bei solchen Investments haben. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und eine sichere Handhabung von Kryptoinvestments zu gewährleisten.
Konsultationsverfahren und Beteiligungsmöglichkeiten
Interessierte Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, bis zum 31. März 2025 eine Stellungnahme zu dem Entwurf einzureichen. Stellungnahmen können per E-Mail an Konsultation-06-25@bafin.de gesendet werden.
Das Rundschreiben wird voraussichtlich nach Abschluss der Konsultation finalisiert und dann als verbindliche Leitlinie für Kryptowerte-Investments im regulierten Investmentsektor dienen.