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Aras Fenster & Türen GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 111 IN 13/25

Die Aras Fenster & Türen GmbH mit Sitz in Wangen im Allgäu befindet sich offiziell im vorläufigen Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Ravensburg hat am 24. Februar 2025 um 13:00 Uhr einschneidende Maßnahmen erlassen, um das Unternehmensvermögen bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern.

Einschränkungen für das Unternehmen und Bestellung eines Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Betriebswirt Dietmar Rock aus Kempten bestellt. Geschäftsführer Riza Aras darf fortan nur noch mit dessen Zustimmung über das Unternehmensvermögen verfügen.

Zudem wurden folgende Maßnahmen angeordnet:
🔹 Verfügungen über Bankkonten und Außenstände sind untersagt. Die Verwaltung dieser Mittel geht auf den Insolvenzverwalter über.
🔹 Schuldner der Aras Fenster & Türen GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
🔹 Bereits laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.
🔹 Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält Zugang zu Geschäftsräumen, Büchern und Unterlagen und darf Nachforschungen zur Vermögenslage anstellen.

Ziel der Maßnahme: Sicherung der Insolvenzmasse

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat den Auftrag, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine erste Prüfung vorzunehmen, ob die Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen. Gleichzeitig soll er beurteilen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich oder eine geordnete Abwicklung unumgänglich ist.

Wie geht es weiter?

Der Beschluss ist vorläufig und dient der Stabilisierung der Unternehmensfinanzen. Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in den kommenden Wochen getroffen.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen anzumelden und sich über das weitere Vorgehen zu informieren.

Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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