Neubrandenburg, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Neubrandenburg hat im Verfahren Az.: 701 IN 666/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Milchbetrieb „Immenhof“ GmbH & Co. KG angeordnet.
Unternehmenshintergrund
- Firma: Milchbetrieb „Immenhof“ GmbH & Co. KG
- Sitz: Bauersheimer Weg 20, 17098 Friedland
- Handelsregister: HRA 966, Amtsgericht Neubrandenburg
- Persönlich haftende Gesellschafterin: Milchbetrieb „Immenhof“ Verwaltungsgesellschaft mbH
- Vertreten durch: Geschäftsführerin Gabriele Bodi
Anordnung des Gerichts
Gemäß §§ 21, 22 InsO hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:
- Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden untersagt (außer bei unbeweglichen Gegenständen).
- Vorläufiger Insolvenzverwalter:
- Rechtsanwalt Justus Schneidewind
- Kanzlei: Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam
- Telefon: 0331 5817920 | Fax: 0331 5817929
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Vermögenssicherung: Überwachung und Erhalt des Unternehmensvermögens.
- Verfügungsbeschränkung: Unternehmensverfügungen sind nur mit Zustimmung des Verwalters gültig.
- Einsichtnahme in Unterlagen: Der Verwalter kann Geschäftsräume betreten und Bücher sowie Geschäftsunterlagen prüfen.
- Zahlungsverkehr: Gläubiger (Drittschuldner) dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
- Kontrollrechte: Die Schuldnerin darf nicht über ihre Bankkonten verfügen.
Weiteres Verfahren
Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft nun, ob genügend Masse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und ob eine Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens infrage kommt.