Tübingen, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Tübingen hat im Verfahren Az.: 24 IN 20/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Enerko GmbH & Co. KG angeordnet.
Unternehmenshintergrund
- Firma: Enerko GmbH & Co. KG
- Sitz: Breitwasenring 28, 72135 Dettenhausen
- Handelsregister: HRA 242352, Amtsgericht Stuttgart
- Persönlich haftende Gesellschafterin: ENERKO Verwaltungs-GmbH
- Vertreten durch: Geschäftsführer Michael Krug
Anordnung des Gerichts
Gemäß §§ 21, 22 InsO hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:
- Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden untersagt (außer bei unbeweglichen Gegenständen).
- Vorläufiger Insolvenzverwalter:
- Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff
- Kanzlei: Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
- Telefon: 07071 5630707 | Fax: 07071 5630708
- E-Mail: info@walter-riegger-partner.de
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Vermögenssicherung: Überwachung und Erhalt des Unternehmensvermögens.
- Verfügungsbeschränkung: Unternehmensverfügungen sind nur mit Zustimmung des Verwalters gültig.
- Einsichtnahme in Unterlagen: Der Verwalter kann Geschäftsräume betreten und Bücher sowie Geschäftsunterlagen prüfen.
- Zahlungsverkehr: Gläubiger (Drittschuldner) dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
- Kontrollrechte: Die Schuldnerin darf nicht über ihre Bankkonten verfügen.
Weiteres Verfahren
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Liquidation erforderlich wird.