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Insolvenzverfahren über Enerko GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Tübingen, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Tübingen hat im Verfahren Az.: 24 IN 20/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Enerko GmbH & Co. KG angeordnet.

Unternehmenshintergrund

  • Firma: Enerko GmbH & Co. KG
  • Sitz: Breitwasenring 28, 72135 Dettenhausen
  • Handelsregister: HRA 242352, Amtsgericht Stuttgart
  • Persönlich haftende Gesellschafterin: ENERKO Verwaltungs-GmbH
  • Vertreten durch: Geschäftsführer Michael Krug

Anordnung des Gerichts

Gemäß §§ 21, 22 InsO hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden untersagt (außer bei unbeweglichen Gegenständen).
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    • Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff
    • Kanzlei: Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
    • Telefon: 07071 5630707 | Fax: 07071 5630708
    • E-Mail: info@walter-riegger-partner.de

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Vermögenssicherung: Überwachung und Erhalt des Unternehmensvermögens.
  • Verfügungsbeschränkung: Unternehmensverfügungen sind nur mit Zustimmung des Verwalters gültig.
  • Einsichtnahme in Unterlagen: Der Verwalter kann Geschäftsräume betreten und Bücher sowie Geschäftsunterlagen prüfen.
  • Zahlungsverkehr: Gläubiger (Drittschuldner) dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
  • Kontrollrechte: Die Schuldnerin darf nicht über ihre Bankkonten verfügen.

Weiteres Verfahren

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Liquidation erforderlich wird.

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