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Insolvenzantragsverfahren der Palliatives Kompetenzzentrum Essen GmbH – Antrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Essen, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Essen hat im Verfahren Az.: 163 IN 134/24 den am 20. Oktober 2024 von der Schuldnerin gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.

Unternehmenshintergrund

  • Firma: Palliatives Kompetenzzentrum Essen GmbH
  • Sitz: Kindlinger Str. 4, 45128 Essen
  • Handelsregister: HRB 34280, Amtsgericht Essen
  • Vertreten durch: Geschäftsführerin Katrin Schulz, Hohe Warte 9, 45147 Essen
  • Geschäftszweig: Pflegedienstleistungen / -beratungen

Gerichtliche Entscheidung

🔹 Beschluss:

  • Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde durch das Amtsgericht Essen mangels Masse abgelehnt.
  • Begründung: Die vorhandenen Vermögenswerte reichen nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken (§ 26 Abs. 1 InsO).

🔹 Auswirkungen:

  • Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.
  • Gläubiger können ihre Forderungen nicht über ein Insolvenzverfahren geltend machen.
  • Möglicherweise folgt eine Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.

Weiteres Vorgehen für Gläubiger

  • Individuelle Rechtsdurchsetzung: Gläubiger müssen ggf. privatrechtliche Schritte einleiten, um ihre Forderungen durchzusetzen.
  • Prüfung von Haftungsansprüchen: Falls Ansprüche gegen die Geschäftsführung bestehen, sollten Gläubiger diese rechtlich prüfen lassen.
  • Löschung der Gesellschaft: Falls keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden, könnte eine Löschung aus dem Handelsregister erfolgen.

Gläubiger und weitere Beteiligte können sich bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen über den weiteren Verfahrensstand informieren.

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