Essen, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Essen hat im Verfahren Az.: 163 IN 134/24 den am 20. Oktober 2024 von der Schuldnerin gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Unternehmenshintergrund
- Firma: Palliatives Kompetenzzentrum Essen GmbH
- Sitz: Kindlinger Str. 4, 45128 Essen
- Handelsregister: HRB 34280, Amtsgericht Essen
- Vertreten durch: Geschäftsführerin Katrin Schulz, Hohe Warte 9, 45147 Essen
- Geschäftszweig: Pflegedienstleistungen / -beratungen
Gerichtliche Entscheidung
🔹 Beschluss:
- Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde durch das Amtsgericht Essen mangels Masse abgelehnt.
- Begründung: Die vorhandenen Vermögenswerte reichen nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken (§ 26 Abs. 1 InsO).
🔹 Auswirkungen:
- Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.
- Gläubiger können ihre Forderungen nicht über ein Insolvenzverfahren geltend machen.
- Möglicherweise folgt eine Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.
Weiteres Vorgehen für Gläubiger
- Individuelle Rechtsdurchsetzung: Gläubiger müssen ggf. privatrechtliche Schritte einleiten, um ihre Forderungen durchzusetzen.
- Prüfung von Haftungsansprüchen: Falls Ansprüche gegen die Geschäftsführung bestehen, sollten Gläubiger diese rechtlich prüfen lassen.
- Löschung der Gesellschaft: Falls keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden, könnte eine Löschung aus dem Handelsregister erfolgen.
Gläubiger und weitere Beteiligte können sich bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen über den weiteren Verfahrensstand informieren.