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Insolvenzantragsverfahren der Drost Automobile GmbH – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Tübingen, 10. Februar 2025 – Das Amtsgericht Tübingen hat im Verfahren Az.: 22 IN 299/24 die am 11. Oktober 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Unternehmenshintergrund

  • Firma: Drost Automobile GmbH
  • Sitz: Ferdinand-Lassalle-Straße 36, 72770 Reutlingen
  • Handelsregister: HRB 214632, Amtsgericht Stuttgart
  • Vertreten durch: Geschäftsführer Denis Graho

Gerichtliche Entscheidung

🔹 Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen:
Mit Beschluss vom 10. Februar 2025 wurden die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

🔹 Auswirkungen:

  • Falls ein Insolvenzantragsverfahren noch anhängig ist, erfolgt eine weitere Prüfung durch das Insolvenzgericht.
  • Die Insolvenzgläubiger sollten die weitere Entwicklung im Auge behalten.

Weiterer Verlauf

Es ist möglich, dass:

  1. Das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, falls keine Insolvenzgründe mehr vorliegen oder die Masse nicht ausreicht.
  2. Der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat.

Gläubiger und andere Beteiligte sollten sich ggf. bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Tübingen über den weiteren Stand des Verfahrens informieren.

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