Herr Bremer, viele fragen sich: Warum sind die betroffenen Gesellschaften noch nicht insolvent?
Thomas Bremer: Ja, das ist eine berechtigte Frage. Ein möglicher Grund könnte schlichtweg Geldmangel sein. Ein Insolvenzantrag kostet meiner Einschätzung nach mindestens 5.000 Euro pro Gesellschaft – und woher soll Herr Klein dieses Geld nehmen?
Könnte der Insolvenzverwalter die Anträge nicht selbst stellen?
Theoretisch ja, aber dafür müsste er erst einmal alle relevanten Informationen zusammentragen. Schließlich muss geprüft werden, welche Ansprüche die insolventen Gesellschaften möglicherweise gegen die Objektgesellschaften haben. Das ist ein komplexer Prozess, der Zeit kostet.
Gibt es niemanden, der die Anträge stattdessen stellen könnte?
Grundsätzlich könnte auch ein externer Dienstleister, der Forderungen gegen die Objektgesellschaften besitzt, einen Antrag stellen. Aber bislang scheint sich niemand zu finden, der diesen Schritt gehen will oder kann.
Dr. Eckert – Insolvenzverwalter in der Zwickmühle
Wie beurteilen Sie die Rolle von Insolvenzverwalter Dr. Eckert?
Ehrlich gesagt, zu beneiden ist er nicht – aber Mitleid habe ich nicht. Er hätte sich vorher genau überlegen sollen, worauf er sich da einlässt. Dieser Fall bringt enorme Schwierigkeiten mit sich.
Welche Herausforderungen sehen Sie konkret?
Ein großes Problem ist, dass wesentliche Teile der Büroarbeit ins Ausland ausgelagert wurden. Das bedeutet: Es gibt kaum greifbare Unterlagen, was es dem Insolvenzverwalter extrem erschwert, mögliche Ansprüche zu begründen. Dadurch dürfte sich das Insolvenzgutachten noch über Wochen hinziehen. Erst dann wird sich zeigen, wie viele verwertbare Informationen überhaupt vorliegen.
„Wir wollen das Gleiche – doch er lehnt jede Kooperation ab“
Haben Sie dem Insolvenzverwalter Ihre Unterstützung angeboten?
Ja, mehrfach! Denn letztlich haben wir das gleiche Ziel. Doch Dr. Eckert scheint davon überzeugt zu sein, dass er keine Hilfe benötigt.
Ein Fehler?
Definitiv. Das ist nichts anderes als falscher Hochmut – und wir wissen alle, wohin das führt. Wäre ich in seiner Position, hätte ich längst das Gespräch gesucht, um alle offenen Fragen aus dem Weg zu räumen. Aber wenn er das nicht will, muss man das eben hinnehmen – und später die Konsequenzen abwarten.
Dringender Handlungsbedarf – und eine Beschwerde gegen das Amtsgericht
Welche Maßnahmen sind jetzt erforderlich?
Erstens: Der Gläubigerausschuss muss endlich eingesetzt werden, wie es bereits bei der Antragstellung vorgesehen war.
Zweitens: Die fragwürdige Vergabe des Insolvenzverfahrens muss aufgeklärt werden. Darüber haben wir bereits mehrfach berichtet.
Und wenn das nicht passiert?
Dann wird das Amtsgericht Hameln ein ernsthaftes Problem bekommen. Deshalb werden wir am Dienstag eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Insolvenzrichterin einreichen.
Haben solche Beschwerden überhaupt Erfolg?
Wir wissen natürlich, dass solche Beschwerden oft mit den berühmten „drei F“ verbunden sind:
✅ Formlos
✅ Fruchtlos
✅ Folgenlos
Aber diesmal darf es nicht folgenlos bleiben. Das Insolvenzgericht Hameln sollte inzwischen verstanden haben, dass man solche Vorgänge nicht einfach ignorieren kann.
Der insolvenzverwalter sieht vor allem seinen großen Auftrag, an den er sich klammert. Die interesssen der vielen Gläubiger scheinen ihn egal zu sein. Das kommt häufig vor. Ich kenne das z.B. von der insolvenz der Dt. Lichtmiete GmbH; Oldenburg. Das muß aufsichtsrechtlich vom niedersächsischen Justizministerium unterbunden werden. M.E. müßte hier auch ein hamburgisches Insolvenzgericht den Konkurs anordnen. Wenn ich mein Sofa aufpolstern wollen ließe, ginge ich schließlich auch nicht zum Bäcker um die Ecke.