Dark Mode Light Mode

BaFin stoppt unerlaubte Finanzdienstleistungen der E.F.B. Europäische Finanz Beratung GmbH

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der E.F.B. Europäische Finanz Beratung GmbH mit Sitz in Frankfurt an der Oder/Berlin mit Bescheid vom 29. Januar 2025 die Erbringung von Finanzdienstleistungen untersagt. Grund dafür ist, dass das Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis tätig war.

Welche Finanzdienstleistungen bot die E.F.B. GmbH unerlaubt an?

Laut BaFin war die E.F.B. GmbH in mehreren Bereichen aktiv, die unter das Kreditwesengesetz (KWG) fallen und somit eine behördliche Genehmigung erfordern:

  • Drittstaateneinlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 KWG): Das Unternehmen vermittelte offenbar Einlagen an Banken außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), ohne über eine entsprechende Erlaubnis zu verfügen.
  • Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG): Es wurde Kunden der Kauf von Finanzanlagen vermittelt, ohne die erforderliche Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut.
  • Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG): Das Unternehmen bot Beratungen zu Finanzprodukten an, ohne über die notwendige Erlaubnis zu verfügen.

Auf den Webseiten e-fb.de und e-fb.net bewarb die E.F.B. GmbH verschiedene Finanzprodukte wie Festgeld-, Tagesgeld- und Flexgeldkonten, ETFs sowie Beratungsleistungen. Da all diese Dienstleistungen regulierungspflichtig sind, hätte das Unternehmen eine BaFin-Erlaubnis benötigt, die jedoch nicht vorlag.

Welche Folgen hat die BaFin-Entscheidung?

Die BaFin-Verfügung ist sofort vollziehbar, was bedeutet, dass die E.F.B. GmbH ihre Tätigkeiten umgehend einstellen muss. Allerdings ist der Bescheid noch nicht bestandskräftig, das Unternehmen kann also rechtliche Schritte dagegen einlegen. Dennoch bleibt die Entscheidung bis zu einer möglichen gerichtlichen Klärung in Kraft.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Die Entscheidung der BaFin zeigt, dass die E.F.B. Europäische Finanz Beratung GmbH ohne eine offizielle Lizenz agierte. Verbraucher, die bereits Geld in eines der angebotenen Finanzprodukte investiert haben oder eine Beratung in Anspruch genommen haben, sollten folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Prüfen Sie Ihre Verträge: Wer mit der E.F.B. GmbH eine Anlage abgeschlossen hat, sollte genau prüfen, welche vertraglichen Regelungen gelten und ob eine Rückabwicklung möglich ist.
  • Vorsicht bei weiteren Angeboten: Da das Unternehmen nun keine Finanzdienstleistungen mehr erbringen darf, sollten Verbraucher äußerst skeptisch gegenüber neuen Angeboten sein.
  • Aufsichtsbehörden oder Verbraucherzentralen kontaktieren: Wer sich unsicher fühlt oder bereits finanzielle Schäden erlitten hat, kann sich an die BaFin oder eine Verbraucherzentrale wenden, um weitere Schritte zu klären.

Fazit: Wachsamkeit bei Finanzdienstleistern ohne Lizenz

Die BaFin warnt regelmäßig vor Anbietern, die Finanzdienstleistungen ohne die notwendige Genehmigung anbieten. Der Fall der E.F.B. Europäische Finanz Beratung GmbH zeigt, wie wichtig es ist, vor einer Investition oder Finanzberatung die Zulassung des Anbieters zu prüfen. Verbraucher sollten sich stets vergewissern, dass eine Firma bei der BaFin registriert ist, um sich vor möglichen finanziellen Verlusten zu schützen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzantrag der ELK Transport Berlin GmbH i.L. mangels Masse abgewiesen

Next Post

Insolvenzantrag der HU Dach & Solar GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen