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Amtsgericht Paderborn hebt Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Guarro&Moro Betriebs-GmbH auf

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Paderborn, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Paderborn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Guarro&Moro Betriebs-GmbH die am 31. Oktober 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit Beschluss vom 20. Februar 2025 aufgehoben.

Unternehmenshintergrund

  • Firma: Guarro&Moro Betriebs-GmbH
  • Sitz: Sennelager Str. 66, 33102 Paderborn
  • Handelsregister: HRB 14012, Amtsgericht Paderborn
  • Vertreten durch: Geschäftsführer Antonio Moro
  • Geschäftszweig: Betrieb eines gastronomischen Unternehmens

Gerichtliche Entscheidung

🔹 Beschluss:

  • Die bereits am 31.10.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben.
  • Dies kann darauf hinweisen, dass das Insolvenzverfahren möglicherweise nicht eröffnet wird oder dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verändert hat.

🔹 Mögliche Auswirkungen:

  • Falls das Insolvenzverfahren nicht weiterverfolgt wird, könnte das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb fortführen.
  • Gläubiger sollten prüfen, ob und wie sie ihre offenen Forderungen durchsetzen können.
  • Die Geschäftsführung könnte alternative Maßnahmen zur finanziellen Sanierung ergreifen.

Weitere Schritte für Gläubiger

  • Einsicht in die Gerichtsakte: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn eingesehen werden.
  • Prüfung der Unternehmenssituation: Gläubiger sollten sich über die finanzielle Lage der GmbH informieren, um ggf. weitere Maßnahmen zur Forderungsdurchsetzung zu ergreifen.
  • Rechtliche Beratung: Falls Unsicherheiten über die Auswirkungen der Aufhebung bestehen, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Weitere Informationen können beim Amtsgericht Paderborn – Insolvenzgericht erfragt werden.

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