Paderborn, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Paderborn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Guarro&Moro Betriebs-GmbH die am 31. Oktober 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit Beschluss vom 20. Februar 2025 aufgehoben.
Unternehmenshintergrund
- Firma: Guarro&Moro Betriebs-GmbH
- Sitz: Sennelager Str. 66, 33102 Paderborn
- Handelsregister: HRB 14012, Amtsgericht Paderborn
- Vertreten durch: Geschäftsführer Antonio Moro
- Geschäftszweig: Betrieb eines gastronomischen Unternehmens
Gerichtliche Entscheidung
🔹 Beschluss:
- Die bereits am 31.10.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben.
- Dies kann darauf hinweisen, dass das Insolvenzverfahren möglicherweise nicht eröffnet wird oder dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verändert hat.
🔹 Mögliche Auswirkungen:
- Falls das Insolvenzverfahren nicht weiterverfolgt wird, könnte das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb fortführen.
- Gläubiger sollten prüfen, ob und wie sie ihre offenen Forderungen durchsetzen können.
- Die Geschäftsführung könnte alternative Maßnahmen zur finanziellen Sanierung ergreifen.
Weitere Schritte für Gläubiger
- Einsicht in die Gerichtsakte: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn eingesehen werden.
- Prüfung der Unternehmenssituation: Gläubiger sollten sich über die finanzielle Lage der GmbH informieren, um ggf. weitere Maßnahmen zur Forderungsdurchsetzung zu ergreifen.
- Rechtliche Beratung: Falls Unsicherheiten über die Auswirkungen der Aufhebung bestehen, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Weitere Informationen können beim Amtsgericht Paderborn – Insolvenzgericht erfragt werden.