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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Paf’s Bar & Grill GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Ingolstadt, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Ingolstadt hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Paf’s Bar & Grill GmbH, mit Sitz in der Scheyerer Straße 36, 85276 Pfaffenhofen, unter dem Aktenzeichen IN 69/25 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 8592 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Christian Aiglstorfer vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Meyer, mit Kanzleisitz in der Manchinger Straße 132, 85053 Ingolstadt, bestellt.

Sicherungsmaßnahmen zur Wahrung der Vermögenswerte

Um eine Verschlechterung der finanziellen Lage der Schuldnerin zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) getroffen:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Schuldner der Paf’s Bar & Grill GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Neben der Sicherung der Vermögenswerte prüft der Insolvenzverwalter:

  • Ob das vorhandene Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
  • Welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen oder ob eine Liquidation erforderlich ist.

Möglichkeiten der Beschwerde

Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt, einlegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. deren öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Ingolstadt.

Für die elektronische Einreichung gelten spezielle Vorschriften, die unter www.justiz.de abrufbar sind. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Weiterer Verfahrensverlauf

Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Ingolstadt eingesehen werden.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt zur Klärung der finanziellen Lage der Paf’s Bar & Grill GmbH eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.

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