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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die WTS Network GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Karlsruhe, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Karlsruhe hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der WTS Network GmbH, Goethestraße 53, 68753 Waghäusel unter dem Aktenzeichen 102 IN 106/25 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 746592 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Muzaffer Ciftci vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, O 4, 13-16, 68161 Mannheim, bestellt.

Angeordnete Sicherungsmaßnahmen

Um eine Verschlechterung der finanziellen Lage der Schuldnerin zu verhindern, hat das Insolvenzgericht gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen getroffen:

  • Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Drittschuldnern wird verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten; stattdessen müssen sie an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  • Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin dürfen nur noch vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat:

  1. Das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten.
  2. Zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
  3. Ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse zu eröffnen.
  4. Die Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen.

Weiterer Verfahrensverlauf

Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Karlsruhe eingesehen werden. In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung der WTS Network GmbH möglich ist oder ob das Unternehmen liquidiert werden muss.

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