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Insolvenzantrag der Warlich-Hetz UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Hamburg, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Warlich-Hetz UG (haftungsbeschränkt), Kleine Reichenstraße 11, 20457 Hamburg, unter dem Aktenzeichen 67h IN 341/24 eine Entscheidung getroffen.

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Die am 14.11.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden durch Beschluss vom 20.02.2025 aufgehoben.

Abweisung des Insolvenzantrags

Der Insolvenzantrag der Schuldnerin vom 10.11.2024, welcher am 13.11.2024 beim Gericht einging, wurde mangels Masse abgewiesen.

Die Warlich-Hetz UG, die als Betreibergesellschaft für Unterhaltungsgaststätten mit gastronomischem Betrieb fungierte, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157020 eingetragen und wurde durch Geschäftsführerin Melanie Hetz vertreten.

Die vollständige gerichtliche Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden.

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